Ambulantes Stabilisierungsprogramm (ASP)
Arbeitsfähige Patienten können im Anschluss an eine Rehabilitationsbehandlung zur Stabilisierung ihrer Gesundheit eine ambulante Nachbehandlung (Ambulantes Stabilisierungsprogramm ASP) in Anspruch nehmen.
Dieses ASP muss spätestens 6 Monate nach Beendigung der Maßnahme angetreten sein. Es muss ein Restleistungsvermögen von 3 Stunden am Tag gegeben sein. Rentenbezug schließt ASP aus.
Indikationen für ASP sind:
- onkologische Erkrankungen
- Herz-Kreislauferkrankungen und
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
- neurologische und psychosomatische Erkrankungen.


Diagnostik