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Ambulantes Stabilisierungsprogramm (ASP)

Arbeitsfähige Patienten können im Anschluss an eine Rehabilitationsbehandlung zur Stabilisierung ihrer Gesundheit eine ambulante Nachbehandlung (Ambulantes Stabilisierungsprogramm ASP) in Anspruch nehmen.

Dieses ASP muss spätestens 6 Monate nach Beendigung der Maßnahme angetreten sein. Es muss ein Restleistungsvermögen von 3 Stunden am Tag gegeben sein. Rentenbezug schließt ASP aus.

Indikationen für ASP sind:

  • onkologische Erkrankungen
  • Herz-Kreislauferkrankungen und
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • neurologische und psychosomatische Erkrankungen.