| Ambulante Badekur |
Die ambulante Badekur wird auch als freie oder offene Badekur bezeichnet. Berechtigt sind alle Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen oder Ersatzkassen und mitversicherte Familienangehörige. Eine ambulante Badekur dauert in der Regel 21 Tage und umfasst grundsätzlich nur die ärztliche Betreuung und Therapie.
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| Ärztliche Betreuung |
Die ärztliche Betreuung erfolgt ausschließlich über unsere Badeärztin Frau Dr. Janson.
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| Therapie |
| Die Durchführung aller vom Arzt verordneten physikalischen Maßnahmen, wie Bäder, Packungen, Moorbehandlungen, Massagen, Krankengymnastik, Elektrotherapie u. a. erfolgt in unseren modernen physikalisch-therapeutischen Abteilungen. |
- Arztbesuch / Befürwortung
Ihr Hausarzt beantragt bei Ihrer Krankenkasse die ambulante Badekur, die dann durch den Medizinischen Dienst geprüft und befürwortet wird.
- Badearzt
Entsprechend Ihres Termins gehen Sie mit Ihren Unterlagen zu unserer Badeärztin Frau Dr. Janson, die Ihnen die Anwendungen verschreibt.
- Ambulante Badekur
Mit den Rezepten gehen Sie in die Therapieabteilung. Hier werden die Termine für die Anwendungen festgelegt.
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| Kostenübernahme durch die Krankenkassen |
| Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Badearzt. Sie bezahlen an uns 10% der Kurmittelkosten sowie 10,00 € pauschal für das Rezept. Den restlichen Betrag rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab. |
| Für Unterkunft und Verpflegung erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss in Höhe von 13,00 € pro Tag. Ihre Unterkunftsrechnung reichen Sie nach Abschluss der Maßnahme bei Ihrer Krankenkasse ein. |
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