| Antragstellung / Aufnahme |
| Antragstellung |
| Wer muss bei welchem Kostenträger einen Antrag stellen? |
| Rehabilitation |
- Erwerbstätige/ Nicht-Erwerbstätige: Rentenversicherungsträger (Deutsche Deutsche Rentenversicherung (Land) BKS, Rentenversicherung Bund,
Gesetzliche Krankenversicherung
- Sozialhilfeempfänger: Sozialamt
- Selbstzahler, Beamte: private Krankenversicherung, Beihilfestellen
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| Anschlussheilbehandlung (AHB) |
| Bitte kontaktieren Sie für Anschlussheilbehandlungen Ihren Sozialdienst, der Ihnen in der Zeit des stationären Aufenthaltes zur Seite steht. |
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| Schritte zur Aufnahme |
| 1. Ärztlicher Bericht / Antrag |
| Zur Beantragung eines stationären Aufenthaltes benötigen Sie als erstes einen ärztlichen Bericht, der die Notwendigkeit einer stationären onkologischen, psychoonkologischen oder pneumologische Behandlung in der Rehaklinik Irma bescheinigt. Die Formblätter können direkt bei der Rentenversicherung angefordert werden. Das Antragsformular „Antrag auf Leistungen zu Rehabilitation“ wird vom Arzt ausgefüllt. Der Patient füllt das Zusatzformular aus. Hier kann der Patient seinen Klinikwunsch angeben. Der Befundbericht des behandelnden Arztes wird dem Antrag hinzugefügt. |
| 2. Antrag geht an die Rentenversicherung bzw. gesetzliche Krankenversicherung |
| Je nach Erwerbsstatus oder Diagnose geht der Antrag nun an die |
- Rentenversicherung oder
- gesetzliche Krankenversicherung
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| Die Krankenkasse prüft zunächst ihre Zuständigkeit und leitet den Antrag ggfs. an die Rentenversicherung weiter, falls Sie Ansprüche aus Leistungen des Rentenversicherungsträgers (Deutsche Rentenversicherung Land BW oder Bund, Alterskasse) haben. |
| Rentenversicherung bzw. Krankenkasse wählt die Rehaklinik nach Indikationen (medizinischen Gesichtspunkten) unter Berücksichtigung des Klinikwunsches des Patienten aus und benachrichtigt sowohl den Versicherten als auch die ausgewählte Klinik. Die ausgewählte Klinik versendet daraufhin das Einladeschreiben an den Patienten. |
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Mitaufnahme von Begleitpersonen |
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