Akutklinik Bad Saulgau

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Kurzbeschreibung Klinik
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Anspruch auf Rehaleistungen
Wann kann eine Reha beantragt werden?
Rentenversicherte / Gesetzlich Krankenversicherte

Sie können eine Rehabilitation (normales Heilverfahren) immer dann beantragen, wenn ambulante Maßnahmen vorausgegangen sind und / oder

  • Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist
  • Sie an Auswirkungen einer schweren Erkrankung oder chronischen Erkrankung leiden
  • bei Ihnen besondere Gesundheitsrisiken bestehen, die zu einer Erkrankung
    führen können
Es gelten die Grundsätze: Rehabilitation vor Rente und Rehabilitation vor Pflege. Generell kann eine Leistung zur medizinischen Reha frühestens alle vier Jahre beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen ist eine Reha auch früher möglich.
Sind Sie bereits zur Behandlung in einem Krankenhaus, kann von dort aus eine Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragt werden. Lassen Sie sich vom Krankenhaus-sozialdienst beraten. Sie kommen dann spätestens nach 14 Tagen in die Rehabilitationsklinik.
 
Übernahme der Behandlungskosten

Die Behandlungskosten werden von allen gesetzlichen Krankenkassen nach §111 Abs. 2 SGB V und privaten Versicherungen übernommen.

Rehabilitation/Anschlußheilbehandlungen werden außerdem im Auftrag der Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung) durchgeführt.
 
MarkerMitaufnahme von Begleitpersonen
 
 
 
 
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Fragen zur Aufnahme?
Sollten Sie sich unsicher sein, ob wir die richtige Klinik für Sie sind oder haben Sie Fragen zu unseren Leistungen , dann setzen Sie sich bitte telefonisch mit Herrn Stadler vom Patientenmanagement in Verbindung: 

Daniel Stadler
Fon: 07726 – 936- 403
 
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